Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz

Von | 27. Januar 2019

Im Rahmen des Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz wird der Prüfungsteilnehmer auf grundlegende und spezielle Kenntnisse in verschiedensten Themenbereichen rund um den Hund getestet. Dazu zählen neben den gängigen Themen wie eine artgerechte Fütterung. Aber auch Gesundheitsvorsorge und Lernverhalten der Tiere auch speziellere Fachbereiche, wie Erste Hilfe, gesetzliche Grundlagen und behördliche Regelungen. Auch die Themengebiete Hundezucht, Tierschutz und gewerbliche Hundehaltung werden im Rahmen des Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz überprüft. Meist geht der Prüfung ein mehrtägiger Lehrgang voraus, in dem man Ihnen die notwendigen Informationen vermittelt. Sollte man sich in den Themengebieten jedoch schon sicher fühlen, kann man sich auch direkt zur Sachkundeprüfung anmelden.

Zweck und Sinn des Sachkundenachweises 11 Tierschutzgesetz

Der Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz gilt mitunter als Nachweis über eine vorhandene Qualifikation für alle Hundehalter, die dies im gewerblichen Rahmen ausüben. Also zum Beispiel Züchter, Pensionen und Sitter, aber auch Tierschutzorganisationen und Tierheime. In diesen Berufsfeldern ist ein Sachkundenachweis Pflicht, um das Unternehmen/die Institution zu führen. So soll nicht nur ein artgerechter Umgang mit den Tieren sichergestellt, sondern auch das nötige rechtliche Wissen vorhanden sein. Natürlich können auch Privatpersonen den Sachkundenachweis 11 Tierschutzgesetz ablegen, wenn sie Interesse daran haben. Oder den Nachweis brauchen, um einen als gefährlich eingestuften Hund halten zu dürfen. Dieser Nachweis muss man besitzen um für die Haltung aller gefährlichen Rassen berechtigt zu sein. Die Rassenliste ist im jeweiligen Bundesland verschieden. Der Nachweis gilt als Grundvoraussetzung, um einen solchen Hund dauerhaft halten zu dürfen.

Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz. Hund mit Brille beim lesen

Wie erhält man den Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz?

Es stehen drei verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um den Sachkundenachweis 11 Tierschutzgesetz zu erhalten. Wenn man im entsprechenden Bereich eine Berufsausbildung absolviert hat. Also zum Beispiel als Tierpfleger oder Tiermedizinischer Angestellter, gilt der Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz automatisch als vorhanden. Hierzu müssen Sie kein entsprechenden Lehrgang besuchen, das Abschlusszeugnis der IHK genügt völlig. Auch viele Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Hunden gelten als Sachkundenachweis 11 Tierschutzgesetz. Dazu muss man jedoch lückenlos belegen können, inwiefern man mit den Tieren zusammenarbeitete und welche Kenntnisse man dabei erworben hat. Die Bewilligung des Antrages wird beim jeweiligen Veterinäramt eingereicht. Dort erfolgt auch die Entscheidung, ob man aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Beruf einen Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz erhält.

Der einfachste und leichteste Weg ist jedoch die Teilnahme an einem Lehrgang. Es stehen verschiedene Lehrgänge der IHK, der Landestierärztekammern oder anderer Bildungsträger zur Verfügung. In denen man meistens zuerst die notwendigen Kenntnisse vermittelt und anschließend abfragt. Im Anschluss erhält man eine schriftliche Bestätigung über den vorhandenen Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz.

Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz. Herrchen mit Hund am Verhandlungstisch

Was umfasst der Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis §11 Tierschutzgesetz gilt für Hunde, Katzen und Kleintiere aller Art. Giftige Reptilien, exotische Tiere und vom Aussterben bedrohte Arten sind hiervon jedoch ausgenommen und bedürfen einer speziellen Genehmigung und Ausbildung.

Inhalte der Prüfung

In der Prüfung selbst wird in den verschiedensten Kategorien getestet. Die Prüfung stellt sich aus zahlreichen verschiedenen Wissensbereichen zusammen, die man alle restlos beherrschen sollte. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Lehrgang zu besuchen, bei dem alles Wissenswerte vermittelt wird. Die üblichen Inhalte sind:

  • Verhalten und Haltung (Körpersprache, arteigene Ansprüche, Haltungsformen, Verhaltensprobleme, Beschäftigungsmöglichkeiten, Hygiene, Domestikation usw.)
  • Fütterungsbedingungen (artgerechte Ernährung, Portionsgrößen, Probleme bei der Fütterung, allgemeine Fütterungsmittel)
  • Gesundheit (anatomische und physiologische Grundkenntnisse, Impfungen und Bekämpfung von Parasiten, allgemeine Beurteilungen zum Gesundheitszustand)
  • Fortpflanzung (Zyklen der Tiere, Schwangerschaft und Geburt, Kastration, Aufzucht der Jungtiere)
  • Rechtslehre (Tierschutzgesetz, Tierschutz im Ausland, Import/Export, Grundlagen zum Verbringen von Tieren, Dokumentationspflichten)
  • Transportpraxis
  • Verhütung von Unfällen.

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